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Gentechnisch veränderte Organismen Sicherheit Regulations

发布日期:2001-05-23

Gentechnisch veränderte Organismen Sicherheit Regulations

Kapitel I Allgemeine Bestimmungen

Zur Stärkung Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit, Schutz der menschlichen Gesundheit und Tier-und Pflanzenarten, die mikrobiologische Sicherheit, schützen ökologische Umwelt und die Förderung der Landwirtschaft gentechnisch veränderte biotechnologischen Forschung, die Verabschiedung dieser Verordnung.

Die zweite landwirtschaftliche gentechnisch veränderten Organismen in der VR China in der Forschung, Erprobung, Produktion, Verarbeitung, Verwaltung und Import und Export tätig, muss mit den Bestimmungen entsprechen.

Artikel 3 Der Begriff der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen, bezieht sich auf den Einsatz von Gentechnik stellt eine Veränderung im Genom, für die landwirtschaftliche Produktion oder Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen und ihrer Produkte genutzt werden, einschließlich:

(A) mit genetisch veränderter Tiere und Pflanzen (einschließlich Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische fry) und veränderten Mikroorganismen;

(B) mit genetisch veränderter Tiere und Pflanzen, mikrobielle Produkte modifiziert;

(C) mit genetisch veränderter Agrarprodukte direkt verarbeitet modifiziert;

(D) enthalten gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren, Mikroorganismen oder deren Produkte Inhaltsstoffe Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische braten, Pestizide, Tierarzneimittel, Düngemittel-und Zusatzstoffe und andere Produkte.

Der Begriff gentechnisch veränderter Organismen Sicherheit, ist die landwirtschaftliche gentechnisch veränderten Organismen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Mikroorganismen und ökologische Umfeld des Risikos oder potentielle Gefahr zu verhindern.

Artikel IV des Staatsrates administrative Abteilung verantwortlich für die nationale Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen Sicherheit Überwachung und Verwaltung.
Lokale Volksregierungen von der Kreisebene aufwärts landwirtschaftlichen Verwaltungen zuständig für den administrativen Bereich genetisch veränderter Organismen Sicherheit Überwachung und Verwaltung. Die Volksregierungen bei oder oberhalb der Kreisebene Gesundheit Verwaltungen in Übereinstimmung mit der "VR China Food Hygiene Law", die einschlägigen Bestimmungen der Gesundheit und Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist verantwortlich für die Überwachung und Verwaltung.

Gegründet unter dem Staatsrat Ministerium für gentechnisch veränderte Organismen Sicherheitsmanagement gemeinsame Konferenz-System.
Gentechnisch veränderte Organismen Sicherheitsmanagement durch die interministerielle Joint Landwirtschaft, Technologie, Umweltschutz, Gesundheit, Außenhandel, Inspektion und Quarantäne-Abteilungen zuständig, ist verantwortlich für die Forschung, die Koordination von gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit in der Behandlung der wichtigsten Probleme.

Der Staat von gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit Ebenen der Verwaltung und Auswertung System.
Landwirtschaftliche gentechnisch veränderter Organismen im Einklang mit ihren Menschen, Tieren und Pflanzen, Mikroorganismen und ökologische Umwelt, den Grad des Risikos, in Ⅰ, Ⅱ, Ⅲ, Ⅳ vier Klassen unterteilt. Spezifische Kriterien für die Einstufung durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft.

Artikel 7 Die Einrichtung von gentechnisch veränderten Organismen Sicherheitsbewertung System.
Evaluation von gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit Normen und technischen Spezifikationen durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft.

Artikel 8 Der Staat führt ein System zur Kennzeichnung von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen.
Die Umsetzung von Identity-Management der landwirtschaftlichen GVO-Verzeichnis, vom Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft Geschäft des Staatsrats Abteilungen zu entwickeln, anzupassen und zu veröffentlichen.

Kapitel II Forschungs-und Prüfzentrum

Artikel IX des Staatsrates administrative Abteilung der Landwirtschaft soll zur Stärkung der Forschung und Erprobung von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen Sicherheitsbewertung Management und die Einrichtung von gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit zuständige Ausschuss für die Sicherheitsbewertung von GVO.

Gentechnisch veränderte Organismen Sicherheit Gremium besteht aus GVO in Forschung, Produktion, Verarbeitung, Inspektion und Quarantäne, Gesundheits-und Umweltschutz-Experten.

Artikel X des Staatsrates administrative Abteilung der Landwirtschaft für gentechnisch veränderte Organismen Sicherheitsbewertung von den Bedürfnissen beruhen, kann übertragen werden auf die Prüfbedingungen und die Fähigkeit, Körper von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen Erkennung zu erkennen.

Artikel 11 Wenn GVO Forschungs-und Prüfgeräte, und die Sicherheitsstufe sollte mit den Sicherheitseinrichtungen und-maßnahmen, um die landwirtschaftliche gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit Forschung und Tests zu gewährleisten, und die Einrichtung von gentechnisch veränderten Organismen Safety Team, das Referat für GVO Sicherheit Forschung und Tests zu arbeiten.

Artikel XII in Ⅲ sollte Ⅳ-Level-Studie der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen vor dem Start der Stabsstelle der Landwirtschaft an das State Department Bericht untersucht werden.

Artikel XIII der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen Studie sollte in der Regel durch die Mitte des Tests, Freisetzung in die Umwelt und Pilotproduktion von drei Stufen zu gehen. Die Mitte der Studie ist in der Steuerung oder Regelung Bedingungen auf einem kleinen Maßstab zu testen. Freisetzung in die Umwelt, die unter natürlichen Bedingungen besteht darin, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Pilotmaßstab durchgeführt zu nehmen. Produktion Prüfung wird vor der Herstellung und Anwendung von groß angelegten Studien durchgeführt.

Artikel XIV der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen im Labor nach dem Test muss in die Mitte der Testeinheit wird dem Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft Berichte.

Artikel XV GVO Testanforderungen von der früheren experimentellen Phase in die nächste Phase der Erprobung, ist die Prüfung Einheit an den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft Anwendung gelten; durch gentechnisch veränderte Organismen Arbeitsschutzausschuss qualifizierte Bewertung der Sicherheit von den zuständigen Verwaltungen der Landwirtschaft Zustimmung zu den nächsten Prüfungen.

Testgeräte in der vorstehenden Randnummer gelten genommen, so gelten die folgenden Materialien:

(A) Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen und auf das Niveau der Sicherheit auf Sicherheitsstufe zu bestimmen;

(B) den Nachweis von GVO Prüfbericht von der Agentur ausgestellt wurden;

(C) die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen Management, vorbeugende Maßnahmen;

(D) auf einer Pilotphase des Prüfberichtes.

Artikel XVI der Einheiten in der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen in der Produktion von Test nach dem anderen, dem Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft gelten für gentechnisch veränderte Organismen Sicherheitsbescheinigungen engagiert.

Testgeräte in der vorstehenden Randnummer gelten genommen, so gelten die folgenden Materialien:

(A) Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen und auf das Niveau der Sicherheit auf Sicherheitsstufe zu bestimmen;

(B) den Nachweis von GVO Prüfbericht von der Agentur ausgestellt wurden;

(C) Produktion Test der zusammenfassenden Bericht;

(D) Department of Agriculture Verwaltungsabteilung der anderen Materialien.

Abteilung Landwirtschaft Verwaltungsabteilung nach Eingang des Antrages, so organisieren gentechnisch veränderten Organismen Arbeitsschutzausschuss Sicherheitsbewertung; qualifizierte Sicherheitsbewertung unterzogen, bevor die Ausstellung Sicherheitszertifikat von GVO in der Landwirtschaft.

Artikel XVII von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten, Verwendung oder Produktion von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen GVO Zutaten enthalten Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische braten, Pestizide, Tierarzneimittel, Düngemittel-und Zusatzstoffe, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen Verwaltungsvorschriften für die Validierung, Registrierung oder Bewertung, Zulassung, so ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels 16 zu erhalten Sicherheitszertifikat von GVO in der Landwirtschaft.

Artikel 18 chinesisch-ausländische Kooperationen, Joint Venture oder vollständig in ausländischem Kapital finanzierte landwirtschaftliche gentechnisch veränderten Organismen in der VR China in Forschung und Erprobung tätig sind, unterliegen der Genehmigung durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft.

Kapitel III Herstellung und Weiterverarbeitung

Artikel 19 Die Produktion von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten, sollte Vergabe der Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft Samen hergestellt werden, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Produktionslizenz.
Die Produktionseinheiten und individuelle Anwendung von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Produktion Lizenz, ferner wird mit den einschlägigen Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Bedingungen erfüllen, sollten auch die folgenden Bedingungen erfüllen:

(A) zu gentechnisch veränderten Organismen sind Sicherheitszertifikate und nach Arten zu erhalten;

(B) in dem bezeichneten Gebiet oder Zucht gepflanzt;

(C) über geeignete Sicherheits-Management, vorbeugende Maßnahmen;

(D) Department of Agriculture Verwaltungsabteilung unter anderen Bedingungen.

Diershitiao Produktion von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Einheiten und Einzelpersonen ist die Gründung von Produktionsstätten Dateien unter Angabe Standort der Produktion, Gene und ihrer Quellen, Methoden und gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten den Fluss und so weiter.

Twenty-one-Einheiten und Einzelpersonen in der Produktion von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen, der Weiterverarbeitung, sollte es durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft oder der Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden durch die administrative Abteilung der Landwirtschaft genehmigt werden. Die konkreten Maßnahmen durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft.

Artikel 22 Bauern Landwirtschaft, Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren, aus den Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische braten Vertriebseinheiten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 21 der Agentur Genehmigungsprozess. Genehmigen Abteilungen und Einheiten gelten nicht für Betriebsinhaber Agentur Genehmigung Agentur in Rechnung gestellt.

Artikel 23 in der Produktion von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen beschäftigt, Verarbeitung Einheiten und Einzelpersonen werden in Übereinstimmung mit dem genehmigten Vielfalt, Umfang, Security-Management-Anforderungen und geeignete technische Standards für Produktion, Verarbeitung, und regelmäßig auf Kreisebene Volksregierung administrative Abteilung Landwirtschaft Produktion, Verarbeitung, Sicherheit und Produkt-Flow-Management-Berichte.

Artikel 24 Die landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen in der Erzeugung, Verarbeitung und Gen aufgetreten Sicherheitsvorfälle, Produktion, Verarbeitung Einheiten und Einzelpersonen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen sollte, um auf die Kreisebene Volksregierung Verwaltungsabteilungen der Landwirtschaft Bericht zu sichern.

Artikel 25 in der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen Transport, Lagerung Einheiten und Einzelpersonen, und landwirtschaftliche gentechnisch veränderten Organismen zu ergreifen, um das Sicherheitsniveau von Maßnahmen zur Sicherheitskontrolle anzupassen, dass GVO Transport und Lagerung Sicherheit zu gewährleisten.

Kapitel IV Geschäft

Artikel 26 Das Management von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Einheiten und Einzelpersonen, so holt der Staatsrat der Behörde für Landwirtschaft Saatgut, Zucht-und Geflügel-, Wasser braten Lizenz.

Geschäftseinheiten und individuelle Anwendung von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Lizenz, zusätzlich muss den einschlägigen Rechts-und Verwaltungsvorschriften der Bedingungen erfüllen, sollten auch die folgenden Bedingungen erfüllen:

(A) verfügen über ein engagiertes Management-und Business-Dateien;

(B) geeignete Sicherheitsmanagement, vorbeugende Maßnahmen;

(C) Department of Agriculture Verwaltungsabteilung unter anderen Bedingungen.

Artikel 27 Das Management von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Einheiten und Einzelpersonen, eingerichtet werden sollte funktionieren Dateien enthalten Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische braten Quelle, Lagerung, Transport und Verkauf der Verbleib von diesen Inhalten.

Artikel 28 Absatz in der VR China, aufgenommen in das Verzeichnis der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Organismen GVO, sollte eine klare Identität haben.
Eingeschlossen in das Verzeichnis der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen GVO, von der Produktion, Verpackungseinheiten und Einzelpersonen verantwortlich für die Identifizierung; nicht identifiziert, kann nicht verkauft werden. Business-Einheiten und Einzelpersonen in den Kauf und die Identifikation von Waren überprüft werden. Business-Einheiten und Einzelpersonen öffnen Sie die Originalverpackung zum Verkauf, sollten Re-Identifizierung werden.

Artikel 29 enthält die Identifikation von GVO in der Landwirtschaft gentechnisch veränderte Produkte enthalten den Namen der wichtigste Rohstoff, den Umfang der Anforderungen der Sonderverkäufe, soll auch dargelegt Rahmen der Vertriebs-und Verkaufs in dem angegebenen Bereich.

Artikel 30 der Werbung landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen wird vom Staatsrat geprüft und genehmigt durch die administrative Abteilung der Landwirtschaft genehmigt werden, bevor veröffentlicht, gesendet, eingerichtet und Buchung.

Kapitel V Import und Export

Artikel 31 der aus importierten außerhalb der Volksrepublik GVO, die für Forschung, Prüfung, so Einstieg in die staatliche Einheit gelten die administrative Abteilung der Landwirtschaft, die folgenden Bedingungen erfüllen, der Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft für die Genehmigung von:

(A) hat eine Abteilung der Landwirtschaft Verwaltungsabteilung unter der Förderkriterien;

(B) die Einführung von GVO in der Land (Territorium) hat die entsprechenden Forschungs-, Test durchgeführt;

(C) über geeignete Sicherheits-Management, vorbeugende Maßnahmen.

Artikel 32 Die ausländische Unternehmen den Export in die Volksrepublik von gentechnisch verändertem Saatgut, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten Erzeugung und Nutzung von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen oder GVO Zutaten enthalten, Pflanzensamen, Zucht Vieh und Geflügel, aquatische braten, Pestizide, Tierarzneimittel, Dünger und Zusätze an den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft Antrag ist zu richten; die folgenden Bedingungen erfüllen, hat der Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft das Testmaterial zu betreten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Verordnung werden, der Mitte der Prüfung, Freisetzung in die Umwelt und die Produktion von test:

(A) des ausführenden Landes oder einer Region wie die angemessene Nutzung und hat sich der Markt erlaubt;

(B) des ausführenden Landes oder einer Region durch wissenschaftliche Experimente bewiesen, Menschen, Tiere und Pflanzen, Mikroorganismen und umweltfreundlich sein;

(C) über geeignete Sicherheits-Management, vorbeugende Maßnahmen.

Produktion Test nach dem Durchlaufen der Sicherheitsbewertung und erhalten Sicherheitszertifikat von GVO in der Landwirtschaft, vor Einklang mit den einschlägigen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften für die Identifizierung, Registrierung oder Bewertung, Prüfung und Genehmigungsverfahren.

Artikel 33 Die ausländische Unternehmen den Export in die Volksrepublik von GVO für die Verarbeitung von Rohstoffen wird dem Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft Antrag eingereicht werden; die folgenden Bedingungen erfüllen und durch die Bewertung der Sicherheit von qualifizierten vom Staatsrat erteilt die Verwaltungsstelle der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Bio-Sicherheit-Zertifikat:

(A) des ausführenden Landes oder einer Region wie die angemessene Nutzung und hat sich der Markt erlaubt;

(B) des ausführenden Landes oder einer Region durch wissenschaftliche Experimente bewiesen, Menschen, Tiere und Pflanzen, Mikroorganismen und umweltfreundlich sein;

(C) durch GVO-Technologie in der Testphase, um zu bestätigen Menschen, Tiere und Pflanzen, Mikroorganismen und ökologische Umwelt ist nicht gefährlich;

(D) eine angemessene Sicherheits-Management, Präventionsmaßnahmen.

Artikel 34 eingeführt aus Ländern außerhalb der Volksrepublik landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen oder GVO, die für den Export in die VR China, die Einführung von Gerät oder mit ausländischen Unternehmen sollte durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit Zeugnisse und einschlägigen Unterlagen der Genehmigung ausgestellt werden, in den Hafen von Ein-und Ausstieg Inspektion und Quarantäne Institution, durch Quarantäne, nur für die Zollverfahren anzuwenden.

Artikel 35 der grenzüberschreitenden Verbringung von GVO in der Republik China, sollte der Besitzer den nationalen Entry-Exit Inspection and Quarantine Departements geltende Voraus; Genehmigung, bevor die Übertragung der Durchreise, und mit den einschlägigen PRC Rechts-und Verwaltungsvorschriften nachzukommen.

Artikel 36 des Staatsrates administrative Abteilung Landwirtschaft, national Entry-Exit Inspection and Quarantine Abteilung gilt ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Antragsteller 270 Tage zu genehmigen oder nicht genehmigen die Entscheidung und teilt dem Antragsteller gelten.

Artikel 37 Der Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen an außerhalb der VR China, ausländische Antrag auf Nachweis der Nicht-GV-landwirtschaftliche Produkte aus dem Hafen von Ein-und Ausstieg Inspektion und Quarantäne-Agenturen in Übereinstimmung mit dem Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten landwirtschaftlichen Produkten veröffentlicht Informationen zur Erkennung und Ausgabe ein Beweis von nicht gentechnisch veränderten Agrarprodukten.

Artikel 38 Die Einfuhr von GVO, nicht durch den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft mit gentechnisch veränderten Organismen Sicherheitszertifikat und die entsprechenden Genehmigungsunterlagen ausgestellt hat, oder mit dem Zertifikat nicht mit dem genehmigten Unterlagen für die Rücksendung oder zerstört. Die Einfuhr von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen, die nicht gekennzeichnet sind, wie angegeben, vor re-entry Identifikation.

Kapitel VI Aufsicht und Inspektion

Artikel 39 Die Verwaltungen der Landwirtschaft zu führen Aufsicht und Kontrolle Aufgaben, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

(A) gebeten, inspiziert Forschungs-, Versuchs-, Produktions-, Verarbeitungs-, Leitungs-oder die Einfuhr, Ausfuhr-Einheiten und Einzelpersonen, Interessengruppen, Referenzen und erforderlich, um die Sicherheit der landwirtschaftlichen genetisch veränderten Organismen und den entsprechenden Support-Material oder andere Unterlagen zur Verfügung zu;

(B) zu überprüfen oder kopieren Sie die Studie der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen, Erprobung, Produktion, Verarbeitung, Verwaltung oder Import und Export von relevanten Dateien, Aufzeichnungen und Unterlagen;

(C) benötigen die Einheiten und Einzelpersonen in Fragen der gentechnisch veränderten Organismen Sicherheitshinweise;

(D), um die Verletzung von gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit Management-Einheiten und Einzelpersonen, um illegale Aktivitäten zu stoppen;

(E) In Notfällen, die illegale Forschungs-, Versuchs-, Produktions-, Verarbeitungs-, Management-oder Import-und Export von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen umzusetzen Sequestrierung oder Beschlagnahme.

Artikel 40 Die administrative Abteilung Landwirtschaft Mitarbeiter in der Aufsicht und Kontrolle stellt der Strafverfolgung Dokumente.

Artikel 41 der relevanten Einheiten und Einzelpersonen in Höhe von der Abteilung für Landwirtschaft Verwaltung Überwachung und Kontrolle, unterstützt werden sollte, mit dem werden sich nicht weigern dürfen, behindern die Überwachung und Prüfpersonal der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Artikel 42, dass die landwirtschaftliche gentechnisch veränderten Organismen auf die menschliche, gefährliche Tiere und Pflanzen und der Umwelt, der Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft zur Verbot der Herstellung, Verarbeitung und Import-Operationen zu erklären, um die Sicherheit-Zertifikat von GVO in der Landwirtschaft zu erholen, besteht die Gefahr der Zerstörung der landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen.

Kapitel VII Sanktionen

Artikel 43 Verstöße gegen diese Vorschriften, in Ⅲ, Ⅳ grade landwirtschaftlichen genetisch veränderter Organismen für Forschungs-oder Pilotversuche geändert, nicht an den Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft berichtet von der Abteilung Landwirtschaft Verwaltungsabteilung wird die Mitte des Forschungs-oder Versuchszwecken auszusetzen, innerhalb einer Frist.

Artikel 44 Verstöße gegen diese Vorschriften, ohne Genehmigung in der Freisetzung in die Umwelt, der Produktion, wurde genehmigt, aber nicht in Einklang mit den Bestimmungen des Sicherheitsmanagements, Vorbeugungsmaßnahmen, oder übersteigen die zugelassenen Umfang der Prüfung durch die zuständigen Verwaltungsabteilungen der Landwirtschaft verabschiedet Abteilungen oder Provinzen, bestellt autonomen Regionen und Gemeinden nach dem Verwaltungs-Department of Agriculture Autorität, um die Studie zu stoppen, und verhängen 1 bis 5000000 in Ordnung.

Artikel 45 Verstöße gegen diese Vorschriften, in die Produktion Ende des Experiments, ohne Einholung der Sicherheitsbescheinigung von GVO in der Landwirtschaft, ohne die Produktion und Anwendung von GVO, ordnete der Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft zur Produktion und Anwendung zu beenden, und verhängen eine 2 Yuan und 100.000 Yuan verhängt.

Artikel 46 Verstoß gegen die Bestimmungen des Artikels 18 der Verordnung, ohne die Zustimmung des Staatsrates administrative Abteilung Landwirtschaft, landwirtschaftliche genetisch veränderter Organismen in die Forschung und Erprobung von der Abteilung Landwirtschaft Verwaltungsabteilung geändert werden sofort die Studien-und Prüfungsleistungen, die Frist durch Genehmigungsverfahren gehen.

Artikel 47 Verstoß gegen diese Bestimmungen, unerlaubten Herstellung, Verarbeitung landwirtschaftlicher genetisch veränderte Organismen, oder nicht in Übereinstimmung mit dem genehmigten Vielfalt, Umfang, Security-Management-Anforderungen und technischen Standards in der Produktion, der Verarbeitung und vom Staatsrat Stabsstelle der Landwirtschaft oder der Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden Volksregierung Verwaltungsabteilungen der Landwirtschaft auf die Autorität, und befahl, die Produktion oder Verarbeitung zu stoppen, zu beschlagnahmen die illegale Produktion und Verarbeitung von Produkten und illegale Einkommen, illegale Einkommen von 10 Millionen Yuan, mehr als das Doppelte der illegalen Einkommen und eine Geldbuße von fünf Mal; keine illegalen Einkommen oder die illegale Erlöse werden weniger als 100.000 Yuan, 100.000 Yuan und eine Geldbuße von 200.000 Yuan.

Artikel 48 Verstöße gegen diese Vorschriften, gentechnisch veränderte Pflanze, Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische braten Produktion, Geschäftseinheiten und Einzelpersonen, in Ermangelung einer zu produzieren, um Produktions-und Geschäftsprozesse Dateien speichern, die von der Volksregierung der Kreisebene aufwärts Verwaltungsabteilungen der Landwirtschaft, der ex officio bestellt, um Korrekturen von 1.000 Yuan auf 10.000 Yuan machen verhängt.

Artikel 49 Verstöße gegen diese Vorschriften, gentechnisch veränderte Pflanze, Samen, züchten Vieh und Geflügel, aquatische braten Vertriebseinheiten, die Nichteinhaltung Genehmigungsverfahren oder Agentur Verpflichtungen während der Charge d'affaires in Vermittlungsgebühren von der Abteilung Landwirtschaft Verwaltungsabteilung wird um Berichtigung von 20.000 Yuan verhängt.

Artikel 50 Verstöße gegen diese Vorschriften, ohne die Zustimmung des Staatsrates administrative Abteilung der Landwirtschaft, unerlaubte Einfuhr landwirtschaftlicher gentechnisch veränderten Organismen und von der Abteilung Landwirtschaft Verwaltungsabteilung wird, um den Import zu stoppen, haben importierte Produkte beschlagnahmt worden und die illegale Einkommen, 10 Millionen Yuan von illegalen Einnahmen , 1 Mal die illegale Einkommen und eine Geldbuße von mehr als fünf Mal, es gibt keine illegalen Erträge oder die illegale Erlöse werden weniger als 100.000 Yuan, 100.000 Yuan und eine Geldbuße von 200.000 Yuan.

Artikel 51 der Verstoß gegen diese Vorschriften, Import, sind zu tragen, GVO nicht in den Hafen von Ein-und Ausstieg Inspektion und Quarantäne Institution verschickt, oder ohne die Zustimmung der nationalen Transit Entry-Exit Inspection and Quarantine landwirtschaftlicher gentechnisch veränderten Organismen aus dem Hafen von Ein-und Ausstieg übertragen Ein-und Ausstieg Inspektion und Quarantäne-Behörden oder der nationalen Entry-Exit Inspection and Quarantine Abteilungen vgl. die einschlägigen Bestimmungen des Tier-und Pflanzengesundheit Quarantine Act Strafen.

Artikel 52 Verstoß gegen die Bestimmungen über GVO Kennzeichnungsvorschriften, die von der Volksregierung der Kreisebene aufwärts Verwaltungsabteilungen der Landwirtschaft, der ex officio, verhängt werden, beschlagnahmen den illegalen Verkauf von Produkten und illegale Einkommen, und mehr als 10.000 Yuan einer Geldstrafe von 50.000 Yuan.

Artikel 53 der Fälschung, Fälschung, Weitergabe oder der Verkauf von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen auf diesem Instrument, durch das Volk die Regierungen von der Kreisebene aufwärts Verwaltungsabteilungen der Landwirtschaft, der ex officio, die Erhebung geeigneter Unterlagen, mehr als 20.000 Yuan und eine Geldbuße von 100.000 Yuan ; stellt ein Verbrechen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Artikel 54 Verstoß gegen diese Bestimmungen, in der Forschung, Erprobung, Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Verkauf oder Import, Export von landwirtschaftlichen gentechnisch veränderten Organismen Sicherheit Vorfälle während des Gens aufgetreten, was zu Schäden, so tragen sie die Verantwortung.

Artikel 55 des Staatsrates administrative Abteilung der Landwirtschaft oder der Provinzen, autonomen Regionen und Gemeinden in der Verwaltung der Landwirtschaft Regelungen einen Verstoß gegen die Genehmigung erteilt, gentechnisch veränderte Organismen Sicherheit Bescheinigungen und anderen Dokumenten der Genehmigung oder Lizenz, genetisch veränderte Organismen Sicherheitszertifikat geändert Zustimmung Dokumente und andere Nichterfüllung von Aufsichts-und Führungsaufgaben, Verantwortliche direkt verantwortlich und andere damit unmittelbar verantwortlichen Personen verwaltungsrechtliche Sanktionen wird gegeben werden; stellt ein Verbrechen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Kapitel VIII Ergänzende Bestimmungen

Artikel 56 Dieses Reglement tritt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung in Kraft.

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